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Anmeldung und Teilnahmebedingungen

Anmeldung
Anmeldungen sind ab Erscheinen des Programmhefts mit dem schriftlichen Anmeldeformular im Innenteil bei der Kinder- und Jugendförderung Trebur möglich. Telefonische und mündliche Anmeldungen sind nicht verbindlich. Die Anmeldun-gen werden in der Reihenfolge ihres schriftlichen Eingangs berücksichtigt.
Die Anmeldungen für die Kinderferienangebote (Sommerferienspiele, Herbstspiele, Restplätze der Schulkindbetreuungen) müssen am Samstag, 4. Februar 2012, von 10 bis 11 Uhr im Rathaus Trebur, Sitzungssaal, 1. OG ausgefüllt werden.

>> Anmeldeformular als PDF zum Herunterladen (kommt Ende Januar)

Zahlungsbedingungen
Nach erfolgter schriftlicher Anmeldung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung mit weiteren Informationen sowie eine Zah-lungsaufforderung. Der Teilnahmebeitrag ist innerhalb einer gesetzten Frist bei der Gemeinde Trebur unter Angabe des entsprechenden Verwendungszwecks einzuzahlen. Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, verfällt der Anspruch auf Teil-nahme. Bitte beachten Sie auch die Bedingungen bei Rücktritt von der Anmeldung (siehe Teilnahmebedingungen Punkt 10)

Ermäßigung
Falls Sie Leistungen nach SGB II bekommen, wird nach Vorlage des Bescheides der Teilnahmebeitrag auf 50% reduziert. Weiterhin wird ein Preisnachlass bei der Teilnahme von Geschwistern wie folgt gewährt: 25% Nachlass beim 2. Kind,
50% Nachlass beim 3. Kind.
Die Geschwisterermäßigung gilt nur bei Angeboten, die mehr als 20 Euro kosten.

Dringlichkeitskriterien
Bei den Maßnahmen Ferienspiele, Angebote der Schulkindbetreuung sowie Herbstspiele werden
wir Plätze für Dringlichkeitsfälle reservieren.

Folgende Kriterien können berücksichtigt werden:
Alleinerziehend, Doppelberufstätigkeit (bitte Arbeitszeit und -tage angeben), sonstige Dringlichkeit. Die Dringlichkeitskriterien sind erst im Anmeldeformular anzugeben. Die Angaben werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft.

Teilnahmebedingungen
1. Ich bin mit der Teilnahme meines Sohnes/ meiner Tochter an der genannten Veranstaltung einverstanden.

2. Ich versichere durch meine Unterschrift, dass ich zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung im Falle einer infektiösen Er-krankung meines Kindes oder einer in Wohngemeinschaft lebenden Person, sowie bei entsprechenden Anzeichen dafür, der Jugendförderung Bescheid gebe. Bei allen unklaren Fragen wegen einer möglichen Ansteckungsgefahr oder Erregerausschei-dung nach abgeklungener Infektionskrankheit verpflichte ich mich, für eine rechtzeitige Klärung bei einem Arzt oder dem Gesundheitsamt zu sorgen.

3. Von körperlichen Schäden oder Mängeln, die eine Teilnahme an bestimmten Programmpunkten nicht erlauben, ist mir nichts bekannt. Mögliche Einschränkungen habe ich in der entsprechenden Rubrik vermerkt.

4. Mein Sohn/meine Tochter ist ausreichend geimpft.

5. Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz für den/die Teilnehmer/in besteht.

6. Ich bin damit einverstanden, dass mein Kind im Falle einer Erkrankung entsprechend ärztlich behandelt und gegebenenfalls in ein Krankenhaus gebracht wird.

7. Ich habe mein Kind darauf aufmerksam gemacht, dass es die bestehende Hausordnung, sowie die Anordnungen der Kin-der- und Jugendförderung und ihrer Mitarbeiter/innen zu befolgen hat. Mir ist bekannt, dass grobe Verstöße einen sofortigen Ausschluss nach sich ziehen können und die dadurch entstehenden Kosten (z.B. Rücktransport nach Hause) zu meinen Lasten gehen.

8. Ich ermächtige die Kinder- und Jugendförderung und ihre Mitarbeiter/innen in dringenden Fällen (z.B. Erkrankung, Heimschickung) die Aufsichtspflicht für mein Kind an die im Anmeldeformular genannte Kon-taktperson zu übertragen, falls ich nicht erreichbar bin.

9. Ich oder eine von mir dazu ermächtigte Person werde/wird mein Kind bei Rückkehr von der Veranstal-tung abholen. Die Aufsichtspflicht der Kinder- und Jugendförderung und ihrer Mitarbeiter/innen endet somit an der von der Kinder- und Jugendförderung angegebenen Haltestelle.

10. Bei Veranstaltungsrücktritt nach schriftlicher Anmeldung bis spätestens einen Monat vor Beginn des jeweiligen Angebots sind 50% der Teilnahmegebühr zu entrichten. Danach ist der volle Beitrag zu leisten. Der geleistete Teilnahmebeitrag wird zurück erstattet, wenn die Nichtteilnahme des Kindes durch ein ärztli-ches Attest bestätigt werden kann oder andere wichtige Gründe (Umzug, Tod eines Angehörigen etc.) vor-liegen.

11. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich für Schäden, die mein Kind verursacht hat, selbst aufkommen muss (Haftpflichtversicherung ist zu empfehlen).


Kinder- und Jugendförderung
Gemeinde Trebur
Große Grabengasse 1
65468 Trebur

Postanschrift
Kinder- und Jugendförderung
Gemeinde Trebur
Herrngasse 3
65468 Trebur

Telefon 06147 1406
Telefon 06147 2523
Telefax 06147 3969

kiju@trebur.de
www.kiju-trebur.de

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